Gut über die eigenen Rechte informiert sein
Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr urteilsfähig bin? Wer soll für mich entscheiden? Wie soll diese Person entscheiden? Es ist und bleibt schwierig, sich diesen Fragen zu stellen. Sorgen Sie mit einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag rechtzeitig vor.
Vorsorgeauftrag
Was ist ein Vorsorgeauftrag?Eine handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen (Art. 360 ZGB).
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung zu erstellen ist anspruchsvoll
Die Patientenverfügung wird dann relevant, wenn Sie nicht selber über Ihre Behandlung entscheiden können. Sie legen darin fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen und erlaubt es den Ärztinnen und Ärzten, nach Ihrem Willen zu entscheiden.
KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.
Testament
Meine letzten Dinge regeln
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um festzulegen, wer Ihre Vermögenswerte nach Ihrem Tod bekommt und wie dies geschehen soll. Ihre Verfügungsfreiheit ist allerdings beschränkt. Damit Ihr letzter Wille umgesetzt wird, muss Ihr Testament rechtlich gültig sein. In der Schweiz gibt es zwei rechtlich gültige Testamentsformen.
Rechtliche Beratung
Haben Sie rechtliche Fragen? Die Sozialarbeitenden von ProSenectute beraten Sie zum Beispiel zum Sozialversicherungsrecht, Erbrecht oder Erwachsenenschutzrecht.